Der Mietendeckel der Stadt Berlin ist vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden, es stehen unter Umständen Mietnachzahlungen an. Diese Rückzahlungspflicht entsteht mit Tag der Urteilsverkündung, also ab dem 15. April 2021, spätestens aber ab dem Tag, an dem Vermieter die Zahlung gegenüber ihren Mietern geltend machen.

Für Bezieher von Hartz IV gilt, dass die Mietnachforderung als tatsächliche Unterkunftskosten im Monat der Fälligkeit vom Jobcenter zu übernehmen sind. Fällig werden die Mietzahlungen in dem Monat, in dem sie vom Vermieter geltend gemacht werden, in dem Sie also den Brief des Vermieters bekommen, dass Sie Miete nachzahlen müssen. Die Mietnachzahlungen müssen dann beim Jobcenter im Monat der Fälligkeit beantragt werden.