Sie haben einen Brief vom Jobcenter bekommen, in dem steht, dass bewilligte Leistungen vorläufig nicht ausgezahlt werden. Dies ist in der Regel rechtswidrig. Ich kann dagegen mit einem Antrag auf ein Eilrechtsverfahren und einer Leistungsklage für Sie beim Sozialgericht erreichen, dass die Leistungen wieder ausgezahlt werden. Diese Fälle habe ich zu 90 % gewonnen.
Ich brauche von Ihnen dazu :
- das Schreiben zur vorläufigen Zahlungseinstellung,
- den Bewilligungsbescheid vollständig, alle Seiten
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- eine Vollmacht