Die Online-Kanzlei für Bürgergeld – So geht’s:

Meine Online-Kanzlei arbeitet wie jede andere Rechtsanwaltskanzlei auch. In vielen Fällen ist sie schneller, weil ich ohne persönliche Termine arbeite und unmittelbar tätig werden kann. In jedem Fall ist die Online-Kanzlei für Sie wesentlich bequemer. Sie können von zu Hause aus alles mit mir besprechen und mir alle Unterlagen per E-Mail oder Post schicken. Und das von jedem Wohnort in Deutschland aus! Ich vertrete Sie bundesweit und kann vor jedem Sozialgericht, Landessozialgericht und vor dem Bundessozialgericht als Rechtsanwältin für Sie auftreten.

Das hat viele Vorteile für :

Sie brauchen keinen Termin in der Kanzlei, haben keine Fahrtkosten und müssen nicht im Wartezimmer sitzen. Ich bin für Sie von Ihrem Wohnzimmer aus oder von unterwegs jederzeit erreichbar.

So funktioniert es:

Laden Sie Ihren Bescheid vollständig hoch und schreiben Sie mir kurz eine Mitteilung, warum der Bescheid aus Ihrer Sicht falsch ist.
Ich lese den Bescheid und Ihre Mitteilung noch am selben Tag und kümmere mich um Ihren Ärger mit dem Bürgergeld. Wenn ich noch Fragen habe, rufe ich Sie an oder schreibe Ihnen eine E-Mail. Sollte ich zur Bearbeitung Ihres Bürgergeld-Mandates weitere Unterlagen brauchen, bespreche ich das mit Ihnen.

Wenn Sie möchten, dass ich für Sie Widerspruch gegen Ihren Bescheid beim Jobcenter einlege, brauche ich von allen volljährigen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft eine ausgefüllte, datierte und unterschriebene Vollmacht (PDF) und einen Beratungshilfeschein (PDF).

Sie können Ihre Bescheide entweder über das Formular hochladen oder eingescannt per E-Mail an ra.krohn@buergergeld-recht.de oder per Post an meine Kanzleiadresse Holbeinstr. 54 d, 12203 Berlin schicken oder faxen (030-89540037).
Den Beratungshilfeschein und die Vollmacht brauche ich im Original. Bitte schicken Sie mir deshalb die Vollmacht und den Beratungshilfeschein per Post.

Wenn sich etwas in Ihrer Sache tut, informiere ich Sie per E-Mail oder rufe Sie an. Wenn Sie Fragen haben, können Sie mir gern eine E-Mail schicken. Ich melde mich dann zeitnah bei Ihnen.

Bescheid jetzt kostenlos prüfen lassen!

Über mich

Annette KrohnBei mir sind Sie richtig, wenn Sie einen Rechtsanwalt für Bürgergeld suchen. Ich weiß, wo das Jobcenter Fehler macht, weil ich lange in der Rechtsbehelfsstelle eines Jobcenters gearbeitet habe. Dort habe ich Ihre Widersprüche, Klagen und Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz bearbeitet. Immer wieder war ich erstaunt darüber, wie viele Bescheide fehlerhaft sind. Leider ließen sich die Fehler vor Ort im Jobcenter nicht abstellen. Deshalb wurde ich Anwältin für Bürgergeld-Empfänger: um Ihr Recht auf Leistungen nach dem SGB II in gesetzmäßiger Höhe durchzusetzen.

Ich kann Ihnen helfen, weil ich Erfahrung als Mitarbeiterin im Jobcenter habe. Ich kann Ihnen helfen, weil ich viel Erfahrung als Rechtsanwältin für Bürgergeld-Empfänger habe. Ich weiß, wie Sie zu Ihrem Recht kommen, weil ich viel Erfahrung mit Ihren Problemen habe und mich im Sozialrecht sehr gut auskenne.

Und ich weiß: bei Ihnen geht es um die Existenz.

Probleme mit dem Bürgergeld-Bescheid

Das Jobcenter bewilligt Ihnen nur einen Teil Ihrer Miete? Manche Jobcenter bewilligen zu wenig Kosten der Unterkunft, bis Sie sich gegen den Bürgergeld-Bescheid wehren. Ich lege für Sie die geeigneten Rechtsbehelfe ein.

Sie sollen dem Jobcenter Geld zurückzahlen, haben vielleicht sogar schon eine Mahnung erhalten? Aufhebungs- und Erstattungsbescheide sind kompliziert und häufig fehlerhaft. Ich prüfe die Bescheide gründlich und sorge dafür, dass Sie nicht mehr zahlen müssen, als gesetzlich vorgesehen ist.

Sie haben eine Sanktion erhalten, Ihnen wurde das Existenzminimum gekürzt? Seit der Einführung des Bürgergeldes zum 01.01.2023 sind die Sanktionen entschärft worden: Pflichtverletzungen mindern die Leistungen nur noch um 10 % des Regelbedarfs bei der ersten Sanktion. Leistungsminderungen sind bei mehreren wiederholten Pflichtverletzungen auf höchstens 30 % begrenzt. Ich helfe Ihnen mit Eilantrag, Widerspruch und Klage dabei, dass Sie wieder das erhalten, was Ihnen zusteht.

Ihre Kinder besuchen Sie regelmäßig, das Jobcenter zahlt aber nicht für die Kinder? Wenn Sie mit Ihren Kindern eine temporäre Bedarfsgemeinschaft bilden, muss das Jobcenter zahlen. Ich kümmere mich darum, dass das Jobcenter Ihre temporäre Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.

Sie haben einen Antrag auf Bürgergeld gestellt und das Jobcenter reagiert nicht? Sie haben Widerspruch eingelegt und das Jobcenter entscheidet nicht? Ihnen wurden Leistungen bewilligt, aber das Jobcenter zahlt plötzlich nicht mehr? Ich stelle Eilanträge und erhebe Untätigkeitsklagen.

Sie sind selbständig und sollen plötzlich das Geld vom Jobcenter für sechs Monate vollständig zurückzahlen? Wenn das Jobcenter nch einer vorläufigen Bewilligung Ihre Leistungen endgültig auf Null festsetzt, weil Sie vergessen haben, eine abschließende EKS und die Unterlagen dazu beim Jobcenter abzugeben, helfe ich Ihnen und lege gern für Sie Widerspruch ein. Damit Sie nie zu viel zurückzahlen müssen!

Bürgergeld-Bescheid jetzt kostenlos prüfen lassen!

Was ich für Sie tue

Als Rechtsanwältin für Bürgergeld-Empfänger prüfe ich für Sie, ob die Bescheide des Jobcenters den gesetzlichen Vorgaben der Sozialgesetzbücher, besonders der SGB II, SGB X, SGB I entsprechen. Bescheide sind Schreiben des Jobcenters mit einer Rechtsbehelfsbelehrung.

Wenn ein Bescheid des Jobcenters nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, lege ich nach Rücksprache mit Ihnen Rechtsbehelfe gegen das Jobcenter ein. Das kann ein Widerspruch, eine Klage oder auch ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz sein. Außerdem beantrage ich im Verfahren vor dem Sozialgericht Prozesskostenhilfe für Sie. Sollte eine Klage abgewiesen werden, bespreche ich mit Ihnen das weitere Vorgehen. Ich kann Sie als Anwältin für Bürgergeld vor jedem Sozialgericht, Landessozialgericht und vor dem Bundessozialgericht vertreten. Ich kann Sie auch gegen jedes Jobcenter vertreten.

Wenn das Jobcenter über Ihren Antrag auf Leistungen nicht in sechs Monaten oder über einen Widerspruch nicht in drei Monaten entscheidet, erhebe ich für Sie Untätigkeitsklage, um die Sache zu beschleunigen.

Ich kann für Sie auch Anträge auf Überprüfung nach § 44 SGB X stellen. Dann muss das Jobcenter sämtliche Bescheide seit dem 01.01. des vergangenen Jahres auf ihre Richtigkeit überprüfen. Diese Entscheidung kann dann wieder mit einem fristgerechten Widerspruch angefochten werden.

Was ich nicht für Sie tue

Verhandlungen mit dem Jobcenter führe ich nicht für Sie.

Auch Anträge auf Leistungen stelle ich nicht für Sie.

Ich reagiere nicht für Sie auf Anhörungen und erledige keine Mitwirkungsaufforderungen für Sie.

Was Sie tun können

Ohne Ihre Hilfe kann ich für Sie als Anwältin für Bürgergeld nicht erfolgreich tätig werden. Ich bin darauf angewiesen, dass Sie mir Auskunft geben und mir die von mir benötigten Unterlagen zur Verfügung stellen. Um Ihren Bescheid zu prüfen, benötige ich die gleichen Informationen wie das Jobcenter. Durch Ihre zeitnahe Mitarbeit können Sie eine Entscheidung in Ihrer Sache erheblich beschleunigen. Datenschutz und anwaltliche Schweigepflicht sind für mich selbstverständlich.

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