Kosten Rechtsanwalt
Grundsätzlich gilt: wer einen Rechtsanwalt beauftragt, der muss ihn auch bezahlen.
Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen:
Die Prüfung, ob ein Widerspruch oder eine Klage Aussicht auf Erfolg hat, ist kostenlos.
Wenn das Jobcenter den Widerspruch oder das Gerichtsverfahren verliert, muss das Jobcenter meine Gebühren bezahlen.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die eine Deckungszusage für das Verfahren erteilt, ist das Verfahren für Sie kostenlos. Aber Achtung: wenn Sie einen Eigenanteil mit der Rechtsschutzversicherung vereinbart haben, müssen Sie den Eigenanteil an mich bezahlen.
Wenn Sie mir einen Beratungshilfeschein im Original per Post schicken, ist das Widerspruchsverfahren für Sie kostenlos.
Wie bekommen Sie einen Beratungshilfeschein?
Sie füllen das Formular für den Antrag auf Beratungshilfe vollständig aus und geben den Antrag mit den Kontoauszügen der letzten drei Monaten beim zuständigen Amtsgericht (siehe Verzeichnis hier) ab.
In den Antrag schreiben Sie unter A.: “Bescheid des Jobcenters … vom …. für den Bewilligungszeitraum von… bis…“.
Für jeden Bescheid, mit dem Sie nicht einverstanden sind, brauchen Sie einen eigenen Beratungshilfeschein. Sie müssen also unter Umständen mehrere Beratungshilfescheine beantragen. Wenn Ihre Bedarfsgemeinschaft mehrere Mitglieder hat, müssen alle Mitglieder als Berechtigte im Beratungshilfeschein stehen.
Ausführliche Erklärungen zur Beratungshilfe finden Sie hier.
Wenn Ihnen im Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt wird, ist das Gerichtsverfahren für Sie kostenlos
Wie bekommen Sie Prozesskostenhilfe?
Im Klageverfahren beantrage ich mit der Klage für Sie Prozesskostenhilfe.
Dafür muss jedes volljährige Mitglied der Bedarfsgemeinschaft das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ ausfüllen und mir mit den Kontoauszügen der letzten drei Monate schicken.
Bewilligt wird Prozesskostenhilfe jedem, der persönlich und wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die Kosten für die Rechtsverfolgung aufzubringen, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat.
Ausführliche Erklärungen zur Prozesskostenhilfe finden Sie hier.
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