Seit dem 01.02.2021 sind die Jobcenter angewiesen, digitale Endgeräte für die Teilnahme am Schulunterricht zu bezahlen.

Voraussetzungen dafür sind, dass weder die Schule, noch ein Dritter ein digitales Endgerät (auch leihweise) zur Verfügung stellt, und der Schüler am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht teilnimmt.