In letzter Zeit häufen sich Bescheide, in denen Leistungen ganz eingestellt werden, weil der Leistungsempfänger zu einem Termin beim Arbeitsvermittler nicht erschienen ist. Diese Bescheide sind rechtswidrig. Gegen diese Bescheide kann ich gern und mit großer Aussicht auf Erfolg Widerspruch einlegen. Bitte beachten Sie dabei die Widerspruchsfrist von einem Monat!