Will das Jobcenter Geld zurück?

Ist der Erstattungsbescheid von 2016 oder früher?

Haben Sie seitdem nur noch Mahnungen bekommen?

Dann ist die Forderung des Jobcenters vielleicht verjährt.

Ich prüfe das gern für Sie, da es eine brandneue Entscheidung des Bundessozialgerichts dazu gibt! Schicken Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich an.