Obwohl das Bundesverfassungsgericht am 05.11.2019 entschieden hat, dass Sanktionen nur noch in Höhe von 30% und auch nicht automatisch 3 Monate lang verhängt werden dürfen, werden von den Jobcentern immer noch falsche Sanktionen verhängt.
Sollten Sie eine Sanktion bekommen haben, prüfe ich den Sanktionsbescheid gern für Sie und lege für Sie Widerspruch ein.