November- und Dezemberhilfen, die zur Abfederung von Einnahmeausfällen ab dem 02.11.2020 infolge der vorübergehenden Schließung von Betrieben und Einrichtungen entstanden sind, sowie Wirtschaftshilfen, die aufgrund der „Neustarthilfe“ für den Zeitraum Dezember 2020 bis Juni 2021 gezahlt werden, dürfen NICHT auf die Leistungen des Jobcenters angerechnet werden.

Auf dieser Seite möchte ich Sie über Neuigkeiten rund um Hartz IV und das Bürgergeld informieren.
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Neues aus der Rechtsprechung zum Bürgergeld
- Sofortzuschlag 20 Euro für Kinder und Jugendliche ab 01.07.2022
- Widerspruch gegen Sanktionen
- Widerspruchsfrist
- Termin beim Arbeitsvermittler versäumt- Leistungen eingestellt
- Vorläufige Zahlungseinstellung rechtswidrig
- Hartz IV-Widerspruch: einfache E-Mail reicht nicht
- Regelungen in § 67 SGB II gelten fort
- Kosten der Unterkunft vom 01.03.2020 bis 31.12.2021 angemessen
- Ab dem 01.07.2021: mehr verbleibendes Einkommen und Kinderbonus
- Gekippter Mietendeckel und Mietnachzahlungen
- Verjährung von Forderungen des Jobcenters
- Update zur endgültigen Festsetzung vorläufig bewilligter Leistungen
- Sozialschutzpaket III am 10.03.2021 verkündet
- Jobcenter muss digitale Endgeräte für Distanzunterricht bezahlen
- coronabedingte Staatshilfen von November 2020 bis Juni 2021 anrechnungsfrei
- Vereinfachter Zugang zu Hartz 4 bis 31.03.2021 verlängert
- Neue Regelsätze ab 01.01.2021
- Sanktionen häufig falsch
- Änderungen im SGB II aufgrund der Corona Krise
- Auch in Corona Zeiten: wie immer für Sie da!