Aufgrund der Kontaktsperre und der Schließung von Theatern, Konzerthäusern, Restaurants, Kneipen usw.  wegen des Corona Virus geraten viele Menschen in eine finanzielle Schieflage. Deshalb hat der Bundestag beschlossen, dass ein vereinfachter Zugang zu den Leistungen nach dem SGB II, Hartz IV, ermöglicht werden soll.

Das bedeutet, dass für Bewilligungszeiträume, die zwischen dem 01.03.2020 und 30.06.2020 beginnen,

  • Vermögen für die Dauer von 6 Monaten nicht berücksichtigt wird,
  • die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung bezahlt werden, es sei denn, dass im vorangegangenen Zeitraum lediglich die angemessenen Kosten berücksichtigt wurden

Für Bewilligungszeiträume, die zwischen dem 31.03.2020 und dem 31.08.2020 enden, ist für die Weiterbewilligung kein Weiterbewilligungsantrag erforderlich. Der zuletzt gestellte Antrag gilt einmalig für einen weiteren Bewilligungszeitraum fort.