Achtung: kontrollieren Sie Ihre Bescheide! Alle Kinder und Jugendlichen, die Leistungen vom Jobcenter bekommen, haben seit 01.07.2022 einen Anspruch auf 20 Euro Sofortzuschlag pro Monat.
Wurde Ihnen dieser Sofortzuschlag bewilligt?
Dieser Zuschlag darf nicht zurückgefordert werden.