FAQ zum Bürgergeld

Was ist eine "Online-Kanzlei"? Wie funktioniert das?
Warum ist Ihr Service kostenfrei? Welche Einschränkungen gibt es?

Rechtsanwälte dürfen nicht umsonst arbeiten, und das tue auch ich nicht.
Für Sie ist meine außergerichtliche Tätigkeit jedoch dann kostenfrei, wenn Sie die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe erfüllen.

Beratungshilfe können Sie beim für Sie zuständigen Amtsgericht beantragen. Gewährt wird Beratungshilfe demjenigen Rechtsuchenden, der die erforderlichen Mittel für die Kosten der Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Mitteln nicht aufbringen kann. Dies ist in der Regel bei Menschen, die Bürgergeld beziehen, der Fall. Wenn Sie mir einen Beratungshilfeschein vorlegen, verzichte ich auf die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgesehene Selbstbeteiligung von 15,00 Euro. Damit ist meine außergerichtliche Tätigkeit für Sie kostenlos.

Ausführliche Erklärungen zur Beratungshilfe finden Sie hier:
https://www.rak-berlin.de/das-recht/berufsrecht/beratungshilfe.php

Im Klageverfahren werde ich für Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Wird die Prozesskostenhilfe bewilligt, ist das Klageverfahren für Sie kostenlos. Gewährt wird Prozesskostenhilfe dann, wenn Sie persönlich und wirtschaftlich nicht in der Lage sind, die Kosten für die Rechtsverfolgung aufzubringen und Ihre Sache Aussicht auf Erfolg hat. Als Bürgergeld-Empfänger haben Sie in der Regel Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

Ausführliche Erklärungen zur Prozesskostenhilfe finden Sie hier:
https://www.rak-berlin.de/das-recht/berufsrecht/prozesskostenhilfe.php

Die erste Kontaktaufnahme ist für Sie in jedem Fall kostenlos.
Ich informiere Sie außerdem vor der Entstehung von Kosten, damit Sie entscheiden können, was Sie tun möchten. Sie können mich natürlich auch jederzeit danach fragen.

Was ist ein Bescheid? Welche Bescheide gibt es?

Ein Bescheid ist ein Schreiben einer Behörde, in dem die Behörde Ihnen eine Entscheidung mitteilt. Wenn das Jobcenter Ihnen Leistungen nach dem SGB II bewilligt (Bürgergeld) und Ihnen dies schriftlich mitteilt, ist dies ein Bescheid. Einen Bescheid können Sie ganz einfach daran erkennen, dass er eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält.

Das Jobcenter erlässt folgende Bescheide:

Ablehnungsbescheid: Mit dem Ablehnungsbescheid entscheidet das Jobcenter über einen Antrag, den Sie gestellt haben. Das Jobcenter ist der Ansicht, Sie hätten keinen Anspruch auf die beantragte Leistung und lehnt den Antrag ab. Dies geschieht zum Beispiel, wenn das Jobcenter meint, Sie hätten keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, weil Sie oder Ihre Bedarfsgemeinschaft zu viel Einkommen oder Vermögen haben. Gegen einen Ablehnungsbescheid kann ich für Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids bei Ihnen Widerspruch einlegen, wenn Sie doch einen Anspruch auf die beantragte Leistung haben.

Abschließende Festsetzung von Leistungen: Mit einer abschließenden Festsetzung von Leistungen entscheidet das Jobcenter darüber, wieviel Leistungen Ihnen in einem abgelaufenen Bewilligungszeitraum zustanden, nachdem das Jobcenter für den abgelaufenen Bewilligungszeitraum zunächst vorläufig Leistungen bewilligt hatte. Dies geschieht bei Selbständigen, die Ihren Gewinn mit einer vorläufigen EKS prognostiziert haben. Dies geschieht auch bei nicht selbständig Erwerbstätigen, die Einkommen in monatlich unterschiedlicher Höhe verdienen. Wenn das Jobcenter zu viel Einkommen anrechnet oder die Leistungen sogar auf 0 festsetzt, kann ich innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides bei Ihnen Widerspruch einlegen.

Aufhebungs- und Erstattungsbescheid: Mit einem Aufhebungs- und Erstattungsbescheid ändert das Jobcenter eine endgültige Bewilligung ab und verlangt die Leistungen zurück, von denen das Jobcenter meint, Sie hätten Sie zu Unrecht bekommen. Dies kann zum Beispiel dann passieren, wenn Sie in einem laufenden Bewilligungszeitraum einen Job finden oder mit Ihrem Partner zusammenziehen und eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Gegen einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid kann ich innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides bei Ihnen Widerspruch einlegen. Ein Widerspruch gegen einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid hat aufschiebende Wirkung, das heißt, Sie müssen erst dann zurückzahlen, wenn über den Erstattungsanspruch in letzter Instanz entschieden wurde.

Bewilligungsbescheid: Mit einem Bewilligungsbescheid bewilligt das Jobcenter Ihnen den Regelbedarf, die Kosten der Unterkunft und Heizung, eventuell einen Mehrbedarf und die Krankenkasse und Pflegeversicherung jeweils für 6 Monate oder ein Jahr. Wenn Sie mit der Bewilligung nicht einverstanden sind, kann ich innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides bei Ihnen Widerspruch einlegen.

Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt: Wenn das Jobcenter Ihnen eine Eingliederungsvereinbarung vorlegt, mit der Sie nicht einverstanden sind und die Sie nicht unterschreiben, wird das Jobcenter eine wortgleiche Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt erlassen. Dagegen kann ich für Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides bei Ihnen Widerspruch einlegen.

Endgültige Festsetzung: eine endgültige Festsetzung ist das Gleiche wie eine abschließende Festsetzung, siehe oben.

Entziehungsbescheid: Mit einem Entziehungsbescheid teilt Ihnen das Jobcenter mit, das es bereits bewilligte Leistungen nicht mehr auszahlt, bis Sie eine Mitwirkungshandlung erbracht haben, zu der Sie verpflichtet sind. Das Jobcenter muss Ihnen vorher eine Mitwirkungsaufforderung zugeschickt haben, der Sie nicht nachgekommen sind. Gegen einen Entziehungsbescheid kann ich für Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides bei Ihnen Widerspruch einlegen.

Erstattungsbescheid: Mit einem Erstattungsbescheid macht das Jobcenter eine Forderung gegen Sie geltend, die zum Beispiel auf der Aufhebung einer Bewilligung oder einer abschließenden Festsetzung beruht. Das Jobcenter muss genau aufführen, mit welchem Bescheid Ihnen die zurückgeforderten Leistungen bewilligt wurden und welche Leistungen in welcher Höhe zurückgefordert werden. Gegen einen Erstattungsbescheid kann ich innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides bei Ihnen Widerspruch einlegen. Ein Widerspruch gegen einen Erstattungsbescheid hat aufschiebende Wirkung, das heißt, Sie müssen erst dann zurückzahlen, wenn über den Erstattungsanspruch in letzter Instanz entschieden wurde.

Minderungsbescheid: siehe Sanktionsbescheid

Sanktionsbescheid: Mit einem Sanktionsbescheid, auch Minderungsbescheid oder Absenkungsbescheid genannt, kürzt Ihnen das Jobcenter den Regelbedarf bis zu 30 % für drei Monate, weil Sie eine Pflicht im Rahmen der Arbeitsvermittlung durch das Jobcenter verletzt haben. Gegen einen Sanktionsbescheid kann ich für Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides bei Ihnen Widerspruch einlegen.

Versagungsbescheid: Mit einem Versagungsbescheid teilt das Jobcenter Ihnen mit, dass es über einen Antrag von Ihnen nicht entscheiden kann, weil Sie wesentliche Mitwirkungspflichten nicht erfüllt haben. Vor Erlass eines Versagungsbescheids muss das Jobcenter Ihnen eine Mitwirkungsaufforderung zugeschickt haben, mit der Sie aufgefordert wurden, eine Mitwirkungspflicht zu erbringen. Gegen einen Versagungsbescheid kann ich für Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides bei Ihnen Widerspruch einlegen.

Vorläufiger Bewilligungsbescheid: Einen vorläufigen Bewilligungsbescheid erlässt das Jobcenter dann, wenn bei Beginn des Bewilligungszeitraums nicht feststeht, wieviel Einkommen Sie im Bewilligungszeitraum haben werden oder wenn andere Anspruchsvoraussetzungen noch nicht endgültig feststehen. Sollte das Jobcenter Ihnen vorläufig zu wenig Leistungen bewilligt haben, sollten Sie unbedingt einen Antrag auf endgültige Festsetzung nach Ablauf des Bewilligungszeitraums stellen. Ich kann für Sie aber auch gegen den vorläufigen Bescheid innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides bei Ihnen Widerspruch einlegen.

Vorläufige Zahlungseinstellung: Eine vorläufige Zahlungseinstellung ist kein Bescheid, sondern lediglich die Mitteilung des Jobcenters, dass es Kenntnis von Tatsachen hat, die Ihren Anspruch ganz oder teilweise entfallen lassen und Sie deshalb ab einem bestimmten Zeitpunkt oder ab sofort keine Leistungen mehr ausgezahlt bekommen, obwohl Sie einen gültigen Bewilligungsbescheid haben. Das Jobcenter hat nach meiner Erfahrung jedoch fast nie wirklich Kenntnis von Tatsachen, die Ihren Anspruch entfallen lassen, sondern vermutet, dass Ihr Anspruch ganz oder teilweise entfallen sein könnte, beispielsweise aufgrund einer anonymen Anzeige. Gegen eine vorläufige Zahlungseinstellung kann ich einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen und eine Leistungsklage erheben.

Widerspruchsbescheid: Ein Widerspruchsbescheid beendet das Widerspruchsverfahren mit einer Entscheidung des Jobcenters über den Widerspruch. Gegen den Widerspruchsbescheid kann ich für Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Widerspruchsbescheids beim Sozialgericht Klage erheben. 

Wenn ich einen Rechtsanwalt für Bürgergeld-Empfänger beauftrage, wird das Jobcenter dann sauer und zahlt nicht mehr?

Nein, das Jobcenter darf die Leistungen nicht einstellen, weil Sie einen Rechtsanwalt engagieren. Das ist Ihr gutes Recht!

Noch Fragen?

Treten Sie jetzt mit mir in Kontakt:

Tel. 030-89540036

ra.krohn@buergergeld-recht.de

Bürgergeld-Bescheid jetzt kostenlos prüfen lassen!