Wenn Sie einen Bescheid vom Jobcenter bekommen, mit dem Sie nicht einverstanden sind, ist es sehr wichtig, dass Sie innerhalb der Widerspruchsfrist Widerspruch einlegen.
Die Widerspruchsfrist errechnet sich so: auf dem Bescheid ist auf der ersten Seite oben rechts ein Datum. Zu diesem Datum dürfen Sie drei Tage Postlaufzeit und einen Monat Widerspruchsfrist dazu rechnen. Dann haben Sie den Tag, an dem um 23:59 Uhr die Widerspruchsfrist abläuft.
Wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, ist der Bescheid bestandskräftig. Dann können Sie nur noch einen Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X stellen.