21.03.2017
Wie das Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen urteilte, muss das Jobcenter Kosten für eine Schulfahrt ins Ausland nach § 28 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SGB II bezahlen, auch wenn es sich um Aufwendungen für eine mehrtägige Klassenfahrt ins Ausland handelt. Im konkreten Fall ging es um 1.350,00 Euro für eine Fahrt nach York in England.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.02.2017 – L 13 AS 74/17 B ER
21.03.2017
Wie das Sozialgericht Düsseldorf urteilte, muss das Jobcenter Nachhilfekosten für die Kinder von Hartz-IV-Empfängern nur übernehmen, wenn die Versetzung gefährdet ist.
Soll die Nachhilfe einem möglichst guten Abschluss der mittleren Reife dienen, muss das Jobcenter dies nicht finanzieren, wenn ein Hauptschulabschluss angestrebt ist.
Diese Entscheidung ist gerade deshalb, weil überdurchschnittlich viele Kinder von Hartz IV Beziehern später selber in den Bezug von Hartz IV Leistungen rutschen, kontraproduktiv. Jedes Kind sollte sich so gut wie möglich qualifizieren. Die Investition in einen möglichst guten Abschluss und damit einen guten Start in ein Leben ohne Bezug von Hartz IV Leistungen, sollte auch für das Jobcenter vorrangig sein. Langfristig spart das Jobcenter durch die großzügige Finanzierung von Nachhilfe.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, es bleibt abzuwarten, wie das Landessozialgericht die Frage sieht.
SG Düsseldorf, Urteil v. 10.05.2016 – S 21 AS 1690/15, Berufung anhängig beim LSG NRW unter dem Az. L 6 AS 1080/16
08.02.2017
Dies teilte die Pressestelle des Bundessozialgerichts heute mit:
Kein höheres Arbeitslosengeld II wegen Hundehaftpflichtversicherung
Beiträge, die für eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung eines Hundes gezahlt werden, können vom Halter nicht vom Einkommen abgesetzt werden, um so höheres ergänzendes steuerfinanziertes Arbeitslosengeld II zu erhalten. Dies hat der 14. Senat des Bundessozialgerichts am 8. Februar 2017 entschieden und damit eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt (Az. B 14 AS 10/16 R).
25.10.2016
Wenn Sie den Beitrag am 24.10.2016 in Deutschlandradiokultur verpasst haben, können Sie ihn hier hören:
http://www.deutschlandradiokultur.de/hartz-iv-vor-gericht-eine-reform-und-ihre-fatalen-folgen.976.de.html?dram:article_id=369156
24.10.2016
Widersprüche gegen Sanktionen lohnen sich, da die Bescheide häufig fehlerhaft sind. Dazu folgender Artikel aus der „Welt“
https://www.welt.de/politik/deutschland/article154134421/Jedem-dritten-Widerspruch-stattgegeben.html
20.10.2016
Am 24.10.2016 um 19:30 Uhr wird im Sender Deutschland Radio Kultur ein Beitrag zum Thema „Hartz 4 vor Gericht“ gesendet, in dem Rechtsanwältin Krohn im Interview zu hören ist.
Ein sehr interessanter und informativer Beitrag, den Sie auf keinen Fall verpassen sollten!
09.08.2016
Gothaer Sozialrichter rufen erneut das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an. Das Sozialgericht Gotha hält weiterhin Sanktionen nach dem SGB II für verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Vorlage des Gerichts zuvor wegen Formfehlern abgelehnt. Das Sozialgericht in Gotha hat die Vorlage nun nachgebessert und erneut vorgelegt.
09.08.2016
Das SG Hildesheim hat in seinem Beschluss v. 21.07.2016 – S 36 AS 4143/16 ER entschieden, dass Jobcenter die Entgegennahme von Anträgen auf Arbeitslosengeld II (Hartz 4) nicht deshalb verweigern dürfen, weil noch nicht alle Unterlagen vorgelegt wurden.
Ebenso darf das Jobcenter die Annahme eines Antrags auf Arbeitslosengeld II (Hartz 4) nicht deshalb verweigert werden, weil der Antrag nach Meinung des Jobcenters nicht vollständig ausgefüllt wurde.
19.07.2016
Ein die Eingliederungsvereinbarung ersetzender Verwaltungsakt kommt nur in Betracht, wenn der Grundsicherungsträger zuvor den Versuch unternommen hat, mit dem Arbeitsuchenden eine Vereinbarung zu schließen oder im Einzelfall besondere Gründe vorliegen, die den Abschluss einer Vereinbarung als nicht sachgerecht erscheinen lassen, was im ersetzenden Verwaltungsakt im Einzelnen darzulegen wäre (vgl. BSG, Urteil vom 14.2.2013 – B 14 AS 195/11 R). Wenn keine Verhandlungen vorausgegangen sind, ist die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt schon aus diesem Grund rechtswidrig.