In gleich zwei Fällen hat das Bundessozialgericht entschieden, dass das Jobcenter Schulbücher bezahlen muss, die nicht von der Lernmittelfreiheit umfasst sind.

Die Kosten für Schulbücher sind danach vom Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf zu übernehmen, wenn Schüler mangels Lernmittelfreiheit ihre Schulbücher selbst kaufen müssen. Dies hat der 14. Senat des Bundessozialgerichts am Mittwoch, 8. Mai 2019 entschieden (Aktenzeichen B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R).