Im Jahr 2016 wurden im Bereich des SGB II, nach dem über die Bewilligung von Hartz IV entschieden wird, 44,5 % aller Widersprüche ganz oder teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden. Im Jahr 2015 waren es 43,4 %.
Auch bei den Klagen sieht es nicht viel anders aus: Im Jahr 2016 wurden 34,0 % ganz oder teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden bzw. endeten mit Nachgeben der Agentur für Arbeit. Im Jahr 2015 waren es 33,4 %. So eine aktuelle Mitteilung von Katja Kipping von DIE LINKE, http://www.katja-kipping.de/de/article/1297.rechtliche-wehr-gegen-bundesagentur-für-arbeit-lohnt-sich.html
Es lohnt sich also, die Bescheide des Jobcenters überprüfen zu lassen, fast die Hälfte ist zumindest teilweise rechtswidrig.