Gothaer Sozialrichter rufen erneut das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an. Das Sozialgericht Gotha hält weiterhin Sanktionen nach dem SGB II für verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Vorlage des Gerichts zuvor wegen Formfehlern abgelehnt. Das Sozialgericht in Gotha hat die Vorlage nun nachgebessert und erneut vorgelegt.
Gothaer Sozialgericht ruft erneut das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an – Hartz IV – Sanktionen weiter auf dem Prüfstand.
09.08.2016