Erhält ein Bezieher von Arbeitslosengeld II mit einem Nebenjob eine Fahrtkostenpauschale für Fahrten im Auftrag des Arbeitgebers, wird diese nicht auf die Sozialleistung angerechnet. Die Fahrtkostenpauschale führe nicht zu einem Mehr an zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehenden Mitteln, sondern gleiche nur die vom Arbeitgeber veranlassten Kosten aus, entschied das Sozialgericht Dortmund mit Urteil vom 04.04.2016 (S 31 AS 2064/14).
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Neues aus der Rechtsprechung zum Bürgergeld
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- Hartz IV-Widerspruch: einfache E-Mail reicht nicht
- Regelungen in § 67 SGB II gelten fort
- Kosten der Unterkunft vom 01.03.2020 bis 31.12.2021 angemessen
- Ab dem 01.07.2021: mehr verbleibendes Einkommen und Kinderbonus
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- Verjährung von Forderungen des Jobcenters
- Update zur endgültigen Festsetzung vorläufig bewilligter Leistungen
- Sozialschutzpaket III am 10.03.2021 verkündet
- Jobcenter muss digitale Endgeräte für Distanzunterricht bezahlen
- coronabedingte Staatshilfen von November 2020 bis Juni 2021 anrechnungsfrei
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- Sanktionen häufig falsch
- Änderungen im SGB II aufgrund der Corona Krise
- Auch in Corona Zeiten: wie immer für Sie da!