Mit Urteil vom 22.03.2016 hat das Sozialgericht Frankfurt/Main im Verfahren Az. S 19 AS 1417/13 die Kosten für eine Gleitsichtbrille aus dem Vermittlungsbudget zugesprochen. Das Sozialgericht hat diese Entscheidung damit begründet, dass eine ausreichende Sehfähigkeit für die Nähe und die Ferne die Voraussetzung für eine Teilnahme am Arbeitsmarkt ist. In dem Fall ging es um eine Dioptrienstärke von -2,50 und -2,25.