Das Sozialgericht Hildesheim hat im Verfahren S 37 AS 1175/15 entschieden, dass einmalige Kosten von mehreren hundert Euro für die Beschaffung von Schulbüchern als „Befähigungskosten“ entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Zuschuss zu bewilligen sind. Diese Kosten seien nicht im Schulpaket in Höhe von 100,00 Euro enthalten. Deshalb bestehe ein Mehrbedarf im Sinne des § 21 Abs. 6 SGB II.
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Neues aus der Rechtsprechung zum Bürgergeld
- Sofortzuschlag 20 Euro für Kinder und Jugendliche ab 01.07.2022
- Widerspruch gegen Sanktionen
- Widerspruchsfrist
- Termin beim Arbeitsvermittler versäumt- Leistungen eingestellt
- Vorläufige Zahlungseinstellung rechtswidrig
- Hartz IV-Widerspruch: einfache E-Mail reicht nicht
- Regelungen in § 67 SGB II gelten fort
- Kosten der Unterkunft vom 01.03.2020 bis 31.12.2021 angemessen
- Ab dem 01.07.2021: mehr verbleibendes Einkommen und Kinderbonus
- Gekippter Mietendeckel und Mietnachzahlungen
- Verjährung von Forderungen des Jobcenters
- Update zur endgültigen Festsetzung vorläufig bewilligter Leistungen
- Sozialschutzpaket III am 10.03.2021 verkündet
- Jobcenter muss digitale Endgeräte für Distanzunterricht bezahlen
- coronabedingte Staatshilfen von November 2020 bis Juni 2021 anrechnungsfrei
- Vereinfachter Zugang zu Hartz 4 bis 31.03.2021 verlängert
- Neue Regelsätze ab 01.01.2021
- Sanktionen häufig falsch
- Änderungen im SGB II aufgrund der Corona Krise
- Auch in Corona Zeiten: wie immer für Sie da!